Grundrechte für Kinder wurden erstmals 1989 in der UN-Charta formuliert. Eglantyne Jebb legte im Jahre 1920 dem Völkerbund eine Liste der Kinderrechte vor. Aber sie war nicht die erste: Bereits 1902 befasste sich Elllen Key mit dem brisanten Thema in ihrem Buch mit dem Titel „Das Jahrhundert des Kindes“. Aber während sie vorwiegend eine reformpädagogische Sicht vertrat, müssen wir auf einen anderen unbekannten Vorläufer aufmerksam machen. Karl Marx hat bereits 1867 in „Das Kapital“ erstmals Rechte für Kinder gefordert, nachdem er gründlich ihre Lage in den Industriebezirken Englands erforscht hat. Er zitiert Berichte von 1866, die aus der Feder von Fabrikinspektoren stammen, die für die Regierung die Arbeitsverhältnisse in den Fabriken und Manufakturen zu untersuchen hatten.